ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Stadt Balingen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des
Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Balingen www.balingen2023.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

Die Inhalte in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit noch erstellt und nachgereicht.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.09.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Firma WEB for ALL nach Paragraf
4 Absatz 2, Ziffer 2 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO)
.

WEB for ALL hat für den BITV-Test nach Barrierefreier-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 vom 9. März bis 15. März
2021 5 Testseiten geprüft. Das verwendete Prüfverfahren orientiert sich am aktuellen BIK (barrierefrei informieren und
kommunizieren) BITV/WCAG-Test, der 60 Prüfschritte umfasst. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.09.2022 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Redaktion
Niko Skarlatoudis
Stadt Balingen
Fachbereichsleitung Marketing und Veranstaltungen
Tel: 07433/170-322
E-Mail: niko.skarlatoudis@balingen.de

Durchsetzungsverfahren

Falls die Stadt Balingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet,
können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den
kommunalen Beauftragten des Zollernalbkreises für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14
Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können
Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Leichte Sprache

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit finden Sie auch in Leichter Sprache hier: Erklärung zur barrierefreiheit in leichter Sprache